79 Konzernabschluss V. Anhang (Notes) Sämtliche in den Aktivposten (gemäß BWG) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere sind auch börsenotiert. Von den zum Börsenhandel zugelassenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren können TEUR 290.009 (2020: TEUR 316.890) demAnlagevermögen zugeordnet werden. Von den zumBörsenhandel zugelassenen Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren können TEUR 820 (2020: TEUR 820) demAnlagevermögen zugeordnet werden. Der Unterschiedsbetrag zwischen den höheren Anschaffungskosten und dem niedrigeren Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG wird finanzmathematisch berechnet und abgeschrieben. Die Gesellschaft führt ein Wertpapier-Handelsbuch von geringem Umfang gemäß Artikel 102 ff. CRR in Verbindung mit Artikel 94 CRR. Das zu Marktpreisen berechnete Volumen des Wertpapier-Handelsbuches beträgt per 31. Dezember 2021 insgesamt TEUR 0 (2020: TEUR 0). Das Ergänzungs- und Nachrangkapital im Eigenbestand beträgt TEUR 820 (2020: TEUR 820). Für das kommende Jahr werden zum Nominalwert TEUR 695.248 (2020: TEUR 275.579) an Verbrieften Verbindlichkeiten aufgrund des Laufzeitendes zur Tilgung fällig. (61) Konsolidierte Eigenmittel und bankaufsichtliches Eigenmittelerfordernis Die konsolidierten Eigenmittel sowie das Eigenmittelerfordernis stellen sich zum 31. Dezember 2021 gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) wie folgt dar: Konsolidierte Eigenmittel gemäß CRR in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 Gezeichnetes Kapital 14.664 14.540 Rücklagen 470.489 448.228 Eigene Instrumente –99 Kumuliertes sonstiges Ergebnis –296 1.925 Durch Veränderungen bei der eigenen Bonität bedingte Gewinne und Verluste des Instituts aus zeitwertbilanzierten Verbindlichkeiten –2.241 –4.046 Betrag zusätzlicher Wertanpassungen auf zum Fair Value bewertete Vermögenswerte –1.006 –1.889 Immaterielle Vermögensgegenstände –984 –568 CET 1 / Tier 1-Kapital 480.525 458.190 Anrechenbare nachrangige Verbindlichkeiten 61.780 56.653 Übergangsbestimmungen für Kapitalinstrumente unter Bestandsschutz 351 702 Eigene Instrumente –100 Tier 2-Kapital 62.130 57.255 Gesamte anrechenbare Eigenmittel 542.656 515.445 Gesamtforderungsbetrag 3.348.027 3.104.394 Erforderliche Eigenmittel (8 %) 267.842 248.352 Eigenmittelüberschuss 274.813 267.093 Kernkapitalquote 14,4 % 14,8 % Eigenmittelquote 16,2 % 16,6 % Eigenmittelerfordernis gemäß CRR 31.12.2021 in TEUR ungewichtet gewichtet EM-Erfordernis Aktiva 7.732.128 2.861.926 228.954 Außerbilanzmäßige Geschäfte 870.478 216.792 17.343 Derivate 11.778 942 Credit Value Adjustment 107.490 8.599 Operationelles Risiko 150.041 12.003 Gesamt 8.602.607 3.348.027 267.841 31.12.2020 in TEUR ungewichtet gewichtet EM-Erfordernis Aktiva 7.253.553 2.703.708 216.297 Außerbilanzmäßige Geschäfte 697.397 195.986 15.679 Derivate 8.808 705 Credit Value Adjustment 59.174 4.734 Operationelles Risiko 136.719 10.937 Gesamt 7.950.950 3.104.394 248.352 Gemäß § 23 BWG in Verbindung mit § 103q Z 11 BWG ist seit 1. Jänner 2016 ein Kapitalerhaltungspuffer in Form von hartem Kernkapital zu halten. Dieser beträgt für das Jahr 2021 2,5 % (2020: 2,5 %). Zusätzlich zum Kapitalerhaltungspuffer ist gemäß § 6 KP-V in Verbindung mit § 7 Abs. 1 KP-V ebenfalls ein Systemrisikopuffer in Form von hartem Kernkapital zu halten. Dieser ist seit 1. Jänner 2016 auf Basis der konsolidierten Lage darzustellen und beträgt derzeit 0,5 % (2020: 0,5 %) vom Gesamtrisikobetrag. Der antizyklische Kapitalpuffer wird gemäß § 140 der CRD IV als gewichteter Durchschnitt der veröffentlichten antizyklischen Quoten jener Rechtsräume berechnet, in denen wesentliche Kreditrisikopositionen bestehen. Zum31. Dezember 2021 beträgt der antizyklische Kapitalpuffer 0,0 % (2020: 0,0 %). Die Informationen gemäß Teil VIII der CRR in Verbindung mit der Offenlegungsverordnung werden auf der Website unseres Institutes (www.hypo.at) veröffentlicht. (62) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vor demHintergrund der massiven Finanzsanktionen gegen Russland hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) ein umfassendesMoratorium für die Europatochter der staatlichen russischen Sberbank verhängt. Wie die FMA am 28. Februar 2022 mitteilte, darf die in Wien ansässige Bank „keinerlei Auszahlungen, Überweisungen oder andere Transaktionen durchführen“. Das Moratorium war bis 1. März, 23:59 Uhr, befristet. Begründet wurde die Maßnahme mit dem drohenden Ausfall der Bank. Die FMA hat die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA) am 1. März 2022 darüber informiert, dass aufgrund der von ihr kurz vorher auf Anweisung der EZB verfügten Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebs mit sofortiger Wirkung bei der Sberbank Europe AG der Einlagensicherungsfall eingetreten ist. Der für die Sberbank Europe AG direkt zuständige SRB hatte während des verhängten Moratoriums geprüft, ob eine Sanierung oder Abwicklung der Bank unter den besonderen Rechten und Pflichten des europäischen Abwicklungsregimes gemäß BASaG im öffentlichen Interesse ist. Letztlich hat er dies imErgebnis verneint, worauf die EZB die FMA angewiesen hat, unverzüglich obige Maßnahmen durchzusetzen. (60) Wertpapiergliederung gemäß BWG Nachstehende Tabelle gliedert die Wertpapiere (mit anteiligen Zinsen) gemäß § 64 Abs. 1 Z 10 und Z 11 BWG auf: in TEUR Nicht börsenotiert Börsenotiert Gesamt 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 Schuldtitel öffentlicher Stellen 202.907 200.754 202.907 200.754 Forderungen an Kreditinstitute 65.392 57.870 65.392 57.870 Forderungen an Kunden 146.962 152.598 146.962 152.598 Festverzinsliche Wertpapiere 521.987 512.485 521.987 512.485 Nicht festverzinsliche Wertpapiere 125.730 112.036 828 820 126.558 112.856 Gesamt 338.084 322.504 725.722 714.059 1.063.806 1.036.563
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